Von: bfbauad@bluewin.ch
Gesendet: Mittwoch, 14. November 2018 07:58
Betreffend:
- Mitteilung von Herrn Chefredakteur Jérôme Martinu vom 29. Oktober 2018 / 1. November 2018
- Artikel „Freipass für Gotteslästerer?“ in der Luzerner Zeitung vom 13. November 2018
Bekennen Sie jetzt Farbe, Herr Jérôme Martinu, orientieren Sie die Öffentlichkeit über die Rückkehr des Elementarschamanismus und gestatten Sie auch folgenden Leserbrief
Angemessene Wortwahl kann von bösartigen Religionen als Gotteslästerung empfunden werden
Man darf die Religionen nicht von ihrem Handeln trennen. Eine bösartige Religion muss auch mit entsprechend deutlicher Wortwahl behandelt werden können. Geht es um die Durchsetzung vor Gericht, werden bösartige Religionen wohl immer verlieren, denn das bösartige Wirken limitiert den indoktrinierten Kindern durch die ausgetriebenen natürlichen Regulationen die geistige und meist auch wirtschaftliche Entwicklung – bis ins Kriegerische – , derweil die Religionskritiker sich an die urteilsfähigen Erwachsenen wenden, und auch dies ja nur mit Worten. Wer an den Verstand und unsere Gerichte glaubt, kann die Blasphemieartikel ruhig in den Gesetzen belassen. Eine Aussage wie: „Christen sind auch Gotteslästerer“ mit Blick auf die Erzkonservativen und einen guten Gott müsste möglich sein.
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